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   LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17   

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https://dejure.org/2019,61623
LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17 (https://dejure.org/2019,61623)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.09.2019 - 9 Sa 461/17 (https://dejure.org/2019,61623)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. September 2019 - 9 Sa 461/17 (https://dejure.org/2019,61623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fehlender Nachweis über die Kündigungsbevollmächtigung: Kündigung unwirksam?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 1572/17

    Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ; Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt; das Berufungsverfahren trägt das Aktenzeichen 9 Sa 1572/17 .

    Der Kläger ist unter Bezugnahme auf das beigezogene Verfahren der Parteien mit dem zweitinstanzlichen Aktenzeichen 9 Sa 1572/17 und die den dortigen Kündigungen beigefügten Vollmachten für B und D jeweils vom 10. März 2016 (Bl. 263 d.A.) der Ansicht, es seien Generalkündigungsvollmachten, die weder zeitlich noch inhaltlich auf den Kläger bezogen seien.

    Das Berufungsgericht hat die Gerichtsakten Parallelverfahrens der Parteien vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht - 9 Sa 1572/17 - informationshalber beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    Dabei muss das Inkenntnissetzen nach § 174 Satz 2 BGB ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlage der Vollmachtsurkunde sein ( BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09, nach juris) .

    Den Anforderungen des § 174 Satz 2 BGB ist auch dann genügt, wenn dies nicht oder erst nach Erhalt des Kündigungsschreibens geschieht ( BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09, nach juris).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 64/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist für eine

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    Er muss vielmehr organisatorische Maßnahmen ergreifen, die ihm eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zugangs ermöglichen ( BGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 64/13, nach juris ).
  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Absender seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax nur dann, wenn er anhand des Sendeprotokolls überprüft, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, weil mögliche Fehlerquellen nur so mit einem hohen Maß an Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden können ( BGH, Beschluss vom 21. Juli 2004 - XII ZB 27/03, nach juris; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/0, nach juris; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, nach juris ).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - 23 U 92/02

    Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender die Obliegenheit, über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms die Möglichkeit zu nutzen, eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 23 U 92/02, nach juris ).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Absender seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax nur dann, wenn er anhand des Sendeprotokolls überprüft, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, weil mögliche Fehlerquellen nur so mit einem hohen Maß an Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden können ( BGH, Beschluss vom 21. Juli 2004 - XII ZB 27/03, nach juris; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/0, nach juris; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, nach juris ).
  • FG Düsseldorf, 26.03.1998 - 10 K 3328/94

    Erlöschen von Steuerforderungen durch Aufrechnung; Nichtfeststellbarkeit des

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    So hat das Finanzgericht Düsseldorf ( Urteil vom 26. März 1998 - 10 K 3328/94 AO, nach juris ) unter Hinweis auf §§ 444, 426, 427 ZPO dargelegt, die Rechtsprechung habe aus diesen Vorschriften den allgemeinen Grundsatz entwickelt, dass eine schuldhafte - arglistige oder fahrlässige - Beweisvereitelung durch die an sich nicht beweispflichtige Partei zu einer Umkehr der Beweislast führe, jedenfalls aber eine Beweiserleichterung für die beweisbelastete Partei zur Folge habe.
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
    Es genügt eine Mitteilung des Vollmachtgebers, die sich zumindest auch an den Empfänger der einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung richtet (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 6 AZR 492/14, nach juris) .
  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 1572/17

    Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ; Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB

    Gegen dieses Urteil legte die Beklagte Berufung ein; das Verfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht trägt das Az. 9 Sa 461/17 .

    Das Berufungsgericht hat die Gerichtsakten des Parallelverfahrens der Parteien vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht - 9 Sa 461/17 - informationshalber beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

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